Heute ist es in Vorarlberg eigentlich selbstverständlich, dass Kinder mit Behinderung in Spielgruppen und Kindergärten aufgenommen werden, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern spielen und individuell gefördert werden.
Den Wunsch nach Integration frühzeitig bei der Spielgruppe am Wohnort oder bei der Servicestelle für Spielgruppen anmelden und das Kind vorstellen.
Die Teilnahme von Kindern mit Behinderungen in Kindergärten ist gesetzlich geregelt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf integrative Unterbringung im Kindergarten (oesterreich.gv.at). Die Gemeinden müssen bei der Einrichtung von Integrationsgruppen Rahmenbedingungen schaffen und einhalten. Nehmen Sie frühzeitig mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter bei der Gemeinde Kontakt auf. Deponieren Sie klar, welche Rahmenbedingungen Ihr Kind braucht.
Wenn Ihr Kind beim aks betreut wird, erhalten Sie Unterstützung von der Frühförderin des aks.
Im neuen Integrationskonzept des Landes Vorarlberg ist vorgesehen, dass die Rahmenbedingungen in einem Koordinationsgespräch gemeinsam mit Eltern, Therapeut*in, Kindergärtner*in und der zuständigen Person in der Gemeinde erarbeitet werden.
Alle Infos und Kontakte sind auf diesem Info Pool zu finden.
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